Die nachfolgenden Erläuterungen sind rein informativ, da seit Inkraftttreten des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) am 28.01.2022 gem. §50 "Anwendung von Tierarzneimitteln" die Anwendung von Blutegeln am Tier als "apothekenpflichtiges Fertighumanarzneimittel" ausschließlich Tierärztinnen und Tierärzten erlaubt ist. Weder Tierheilpraktiker*innen noch Tierhalter*innen dürfen Blutegel am Tier anwenden oder sie abgeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die behandelnde TÄ oder der behandelnde TA die Blutegel verordnet/verschreibt und dann mit einer Behandlungsanweisung die Blutegelbehandlung in die Hände einer Person legt, die keine TÄ bzw. kein TA ist.
Die Behandlung mit Blutegeln wird auch als Hirudotherapie oder Hirudopunktur (Setzen von Blutegeln auf Akupunkturpunkte) bezeichnet. Medizinische Blutegel geben während des Saugvorganges eine Vielzahl von medizinisch wirksamen Substanzen in die Bisswunde ab und stellen damit eine Art biologische Apotheke dar. Die Wirkstoffe des Blutegels fördern u.a. durch Gerinnungshemmung die lokale Blutzirkulation im Bereich der Bissstelle und helfen insbesondere gegen schmerzhafte Entzündungen. Aber auch bei chronischen Erkrankungen können mit der Blutegeltherapie als Folge der stark verbesserten Stoffwechselsituation häufig positive Effekte erzielt werden und es entstehen neue Chancen auf Linderung und Heilung.
Hier eine Auswahl der Erkrankungen, bei denen Blutegel wirksam helfen können:
Eine Behandlung Ihres Tieres dauert in der Regel 60 – 90 Minuten und häufig ist eine einmalige Anwendung ausreichend. Der heilende Effekt kann nach unterschiedlichen Zeitabständen, aber oft sogar unmittelbar im Anschluss an die Behandlung auftreten und häufig monatelang anhalten.
Hinweis im Sinne des § 3 HWG: "Bei den hier vorgestellten Methoden handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, die naturwissenschaftlich-schulmedizinisch weder nachgewiesen noch anerkannt sind."